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Der "Kahal" ist die lokale jüdische Gemeinde.
"Die nichtjüdische Bevölkerung seines Bereiches gleichsam als Fische
des Sees ansehend, verkauft der Kahal den Juden Teile dieses
merkwürdigen Besitzes zu sehr verwunderlichen Bedingungen.
Dem in die Geheimnisse des Kahal Nichteingeweihten mag der
Verkauf, von dem hier die Rede ist, unverständlich erscheinen. Hier
folgendes Beispiel: Auf Grund seiner Rechte verkauft der Kahal dem
Juden N. das Haus, welches nach bürgerlichen Gesetzen unbestrittenes
Eigentum des Nichtjuden M. ist, ohne Wissen und Einverständnis des
letzteren. Welchen Vorteil hat N. hierbei? Was kaufte er für das dem
Kahal bezahlte Geld?
Durch Legalisierung des Kaufvertrages mit dem Kahal erhielt der
Jude N. die "Chasaka" (Besitzrecht) über das Eigentum des Christen M.,
kraft dessen er als einziger das Recht erwarb, konkurrenzlos versuchen
zu können, sich dieses Hauses zu bemächtigen, wie im Kaufvertrage
ausdrücklich erwähnt: "mit welchen Mitteln denn auch immer". Bis
zur endgültigen Besitzergreifung hat ausschließlich N. das Recht, das
Haus zu mieten, dort einen Laden aufzumachen oder dem Hauswirt und
anderen Bewohnern dieses Hauses Geld zu leihen usw..
Es kommt jedoch auch vor, daß der Kahal einem Juden zur
Ausbeutung einen Menschen ohne unbewegliches Eigentum verkauft.
Hier die Worte des Gesetzes über das merkwürdige Recht der
"Maaruphia" (Schulchan Aruch, Choschen ha-Mischpat § 156, 5): "Wenn
ein Mensch (d. h. Jude) einen Nichtjuden zur Ausbeutung besitzt, so
wird an einigen Plätzen den anderen Juden verboten, mit dieser Person
in Verbindung zu treten und den Ausbeutenden zu stören. An anderen
Orten ist es jedem erlaubt, mit der betreffenden Person in Beziehungen zu
stehen, ihm Geld zu leihen, mit ihm zu handeln, ihn sich günstig zu
stimmen und ihn von jenem (dem ersten Juden) abspenstig zu machen;
denn das Eigentum des Nichtjuden ist wie herrenloses Gut, und wer sich
seiner zuerst bemächtigt, hat ein Anrecht darauf."
Jacob Brafmann - Das Buch vom Kahal - 1. Band, 1928, S. 30
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